Leistungsbonus und Mindestlohn

Ein Leistungsbonus weist einen unmittelbaren Bezug zur Arbeitsleistung auf. Er ist daher nicht zusätzlich zu dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Arbeitsstunde zu zahlen, sondern kann in die Berechnung des Mindestlohns einbezogen werden.

ArbG Düsseldorf, Urt. v. 20.04.2015 – 5 Ca 1675/15