Klageverzicht im Aufhebungsvertrag

Ein Klageverzicht in einem Aufhebungsvertrag, der nach einer Kündigungsandrohung des Arbeitgebers geschlossen wird, benachteiligt den Arbeitnehmer nicht unangemessen, wenn ein verständiger Arbeitgeber den Ausspruch einer Kündigung ernsthaft in Erwägung ziehen durfte.

BAG, Urt. v. 12.03.2015 – 6 AZR 82/14