Fachanwalt für Arbeitsrecht
Horst Wiese Ihr Ansprechpartner in allen Fragen des Arbeitsrechts
Arbeitsrecht ist der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Wiese. Nach Ablegung des 2. juristischen Staatsexamens wurde er Syndikusanwalt einer Unternehmensgruppe mit mehr als 3000 Beschäftigten. Bereits nach kurzer Zeit wurde ihm u. a. die juristische Verantwortung für den Bereich Arbeitsrecht übertragen. Seine Aufgabe bestand darin, die Unternehmen der Gruppe, die Zentralverwaltungen in Bremen, Hamburg und München, die Bezirksleitungen und die mehr als 40 Zweigniederlassungen im Bereich der Bundesrepublik Deutschland arbeitsrechtlich zu betreuen. Darüber hinaus war er ständiger arbeitsrechtlicher Berater der in Bremen ansässigen zentralen Personalabteilung.
Nach Rückkehr in seine Wahlheimat Oldenburg wurde er im Jahre 1988 Fachanwalt für Arbeitsrecht und berät und vertritt in allen Fragen des Arbeitsrechts. In dieser Funktion berät und vertritt Rechtsanwalt Wiese sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen Bereichen des Arbeitsrechts und ist so in der Lage, sich in die Denkweise der jeweiligen Gegenseite hineinversetzen zu können.
Er ist darüber hinaus langjähriger Dozent für Arbeitsrecht und Mitglied in der Abteilung Arbeitsrecht des Schiedshofs bei der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg.
Rechtsanwalt Wiese wurde 2016 von dem Magazin FOCUS in seine Anwaltsliste „DEUTSCHLANDS TOP-ANWÄLTE“ als einer von 6 Arbeitsrechtlern aus Niedersachsen als „TOP-RECHTSANWALT ARBEITSRECHT“ aufgenommen. Auch im Jahr 2018 gehörte Herr Wiese nach dem Magazin FOCUS wieder zu „DEUTSCHLANDS TOP-ANWÄLTEN“ und wurde erneut in diese Liste aufgenommen.