Arbeitnehmereigenschaft, Gesellschafter einer GmbH

Verfügt ein in einer GmbH mitarbeitender Gesellschafter über mehr als 50 % der Stimmrechte, steht er regelmäßig nicht in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft.

BAG, Beschl. v. 17.09.2014 – 10 AZB 43/14