Keine Kürzung des Urlaubsanspruchs bei Wechsel in Teilzeittätigkeit

Reduziert ein bislang vollbeschäftigter Arbeitnehmer die Zahl seiner Arbeitstage und konnte er zuvor seinen Urlaub nicht nehmen, darf die Zahl der bezahlten Urlaubstage wegen des Übergangs in die Teilzeitbeschäftigung nicht verhältnismäßig gekürzt werden. Das ergibt sich aus dem Urteil des EuGH vom 13.06.2013 (Rs. C-415/12-„Brandes“). An der anders lautenden bisherigen Rechtsprechung des BAG wird daher nicht mehr festgehalten.

BAG, Urt. v. 20.02.2015 – 9 AZR 53/14