Die Arbeitsvergütung, die ein Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer zahlt, ist in der Regel Bruttolohn, es sei denn, es ist eine ausdrückliche Nettovergütungsvereinbarung getroffen worden. Sofern eine entsprechende Bezeichnung fehlt, ist der Betrag, auf den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer geeinigt haben, als Bruttolohn anzusehen. Von diesem Bruttolohn führt der Arbeitgeber die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an die zuständigen Stellen ab. Hierzu ist er gesetzlich verpflichtet.